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   BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89   

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BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1990 - 1 StR 726/89 (https://dejure.org/1990,1868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten - Vereinbarung erheblicher Preisnachlässe - Zuwendung einer kostenlosen Wohnungsausstattung - Täuschungshandlungen im Verschweigen eines Grundstückskaufvertrages - Strafbarkeit wegen versuchten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 143
  • StV 1991, 149
  • BB 1991, 98
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Durch Fehlleitung zweckgebundener Mittel kann aber der Staat einen Schaden erleiden (BGHSt 19, 37, 45; 31, 93, 95).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Durch Fehlleitung zweckgebundener Mittel kann aber der Staat einen Schaden erleiden (BGHSt 19, 37, 45; 31, 93, 95).
  • BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Damit kann er wegen versuchten Betruges bestraft werden, wenn - wie hier - dessen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 264 Konkurrenzen 1; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 264 Rdn. 39).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Sollte die neu entscheidende Strafkammer zu dem Ergebnis kommen, daß der Beamte an der Baugemeinschaft beteiligt wurde, um ihm auf diese Weise Vorteile für begangene und künftig zu begehende Dienstpflichtverletzungen zukommen zu lassen, so wäre im Wege eines Gesamtvergleiches zu prüfen, wieviel S. bei seinem Hausbau infolge einer auch dem Angeklagten zuzurechnenden Unrechtsvereinbarung insgesamt erspart hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f. [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]; BGH NStZ 1985, 497, 499 rechte Spalte Mitte).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, ist aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfaßten Umstände in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Einer ausdrücklichen Begründung, warum das Präsidium eine solche "Überbesetzung" für erforderlich hält, bedurfte es nicht; die Gründe liegen auf der Hand (vgl. hierzu BVerfGE 17, 294, 300; 18, 344, 349).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Umfang der Tatbeteiligung, das eigene Interesse am Taterfolg und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille hierzu (BGH NStZ 1984, 413; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Einer ausdrücklichen Begründung, warum das Präsidium eine solche "Überbesetzung" für erforderlich hält, bedurfte es nicht; die Gründe liegen auf der Hand (vgl. hierzu BVerfGE 17, 294, 300; 18, 344, 349).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Das Fehlen des vollständigen Vortrages betraf die wesentliche Tatsache, daß die Urkunde möglicherweise nur in Ergänzung der Aussage verlesen wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Dezember 1986, NStZ 1988, 36).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
    Zwar ist eine Protokollstelle, wenn ihr Sinn zweifelhaft ist, der Auslegung zugänglich (BGHSt 4, 140, 141 f.; 13, 53, 59; 31, 39; st. Rspr.), und zur Auslegung können neben anderen Quellen grundsätzlich auch die Urteilsgründe herangezogen werden (BGH, Urteile vom 18. Juni 1953 - 5 StR 184/53 und vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 885; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 274 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 274 Rdn. 5).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

  • BGH, 02.11.1989 - 1 StR 354/89

    Regelung der Zuständigkeit - Missbrauch - Geschäftsverteilung

  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 184/53
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 12/53
  • BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64

    Verfahrensmangel im Strafverfahren wegen personeller Überbesetzung der

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH, NStZ 1991, 143, 144).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 9 und 11; ständ. Rspr.).
  • OLG Jena, 27.09.2004 - 1 Ss 112/04

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von

    Da es sich bei einer derartigen Beweiserhebung um eine für die Hauptverhandlung vorgeschriebene Förmlichkeit im Sinne des §§ 274 Satz 1, 273 Abs. 1 StPO handelt (vgl. BGH NStZ 1991, 143, 144; KK-Engelhardt, StPO , 5. Aufl., § 273 , Rn. 4; siehe auch Senatsbeschluss vom 18.10.2000, Az.: 1 Ss 109/00), ist gemäß §§ 274 Satz 1 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG davon auszugehen, dass eine solche Inaugenscheinnahme nicht stattgefunden hat.
  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 196/95

    Entschuldigender Notstand - Mittäterschaft - Täterschaft - Beteiligung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfaßten Gesichtspunkte in wertender Betrachtung vorzunehmen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 ff.; BGHR StGB § 25 II Mittäter 8, 9, 10).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89

    Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch

    Zu den Besetzungsrügen wird auch auf das gegen Hans S. ergangene Urteil vom 6. November 1990 (1 StR 726/89) hingewiesen.
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsRs 284/08

    Bedeutung der Beweiskraft des Protokolls für die Rüge der Verletzung über das

    Das Messfoto konnte nur durch Einnahme des Augenscheins, der ebenfalls zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört (BGH NStZ 1991, 143, 144), eingeführt worden.
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 736/93

    Beleidigung - Täter - Zorn - Minder schwerer Fall

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Umfang der Tatbeteiligung, das eigene Interesse am Taterfolg und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille hierzu (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 686/92

    Zulässigkeit der Entfernung eines Angeklagtenvertreters aus der Hauptverhandlung

    Mittäterschaft scheitert nicht daran, daß eine Unrechtsvereinbarung zwischen anderen Beteiligten bereits getroffen war, als der Angeklagte hinzutrat, selber Vorteile gewährte und die Vereinbarung für sich nutzte (vgl. Senatsurteil in dieser Sache vom 6. November 1990 - 1 StR 726/89).
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